Rechtliche Grundlagen des Quadrocopters – was muss ich beachten, bevor ich mit einer Drohne abhebe?
Was viele nicht wissen – allerdings schon seit 2005 in Deutschland gilt: wer im Außenbereich mit einem Multicopter oder etwas ähnlichem fliegen möchte, benötigt dafür eine Haftpflichtversicherung. Und die „normale“ Privathaftpflicht deckt das im Allgemeinen nicht ab.
Relativ günstig könnt ihr beispielsweise über die Deutsche Modellsport-Organisation eine entsprechende Versicherung abschließen. Sehr praktisch: hier sind auch Auto- und Boot-Modelle gleich mit versichert.
Zu beachten ist hier, dass für die meisten Versicherungen das Veröffentlichen von Videos auf YouTube oder anderen Plattformen bereits eine „gewerbliche“ Nutzung darstellen kann. Wenn ihr also, zum Beispiel über Werbeeinblendungen in euren Videos, auch nur einen einzigen Euro verdient, riskiert ihr bei Abschluss einer rein „privaten“ Haftpflichtversicherung schon den Versicherungsschutz. Zusätzlich solltet ihr unbedingt auf die genauen Bedingungen achten:
- Wer ist versichert?
- Dürfen auch andere Piloten fliegen?
- Ist nur eine einzige Drohne versichert?
- Sind auch Flüge mit Video- oder Foto-Aufzeichnung mit versichert?
Außerdem gibt es bereits einen Entwurf einer neuen Verordnung, an die man sich wahrscheinlich schon jetzt langsam halten sollte – wahrscheinlich wird sich an den Inhalten nicht mehr all zu viel verändern.
Zu den Inhalten, die uns dann erwarten, habe ich euch mal ein Video erstellt.
Was wird uns also erwarten (Stand: März 2017):
Kennzeichnungspflicht für alle Drohnen ab 250 Gramm
Ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm muss an jede Drohne eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers angebracht werden. Und das vollkommen unabhängig davon, wo man fliegt. Diese Regelung wird also auch auf Modellfluggeländen zum Tragen kommen. So soll der Eigentümer schneller gefunden werden, wenn es tatsächlich zu einem Unfall kommt.
Als Nebeneffekt habt ihr so vielleicht auch eine etwas höhere Chance, eure Drohne zurück zu bekommen, falls sie durch einen Verbindungsabbruch unkontrolliert davonfliegt und irgendwo außerhalb eurer Reichweite landet.
Kenntnisnachweis für Drohnen ab 2 kg
Ab einem Abfluggewicht von 2 kg ist ein spezieller Kenntnisnachweis zu erbringen. Dieser soll, nach aktueller Planung, nach einer Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erteilt oder bei Modellflugzeugen durch einen Luftsportverband nach einer Einweisung ausgestellt werden.
Erlaubnispflicht für Drohnen ab 5 kg
Für Drohnen mit einem Startgewicht von mehr als 5 kg wird generell eine Aufstiegserlaubnis benötigt, die von den Luftfahrtbehörden erteilt wird.
Maximale Flughöhe: 100m
Außerhalb von Modellfluggeländen ist es generell verboten, eine Flughöhe von 100 Metern zu übersteigen. In Ausnahmefällen kann dafür eine Erlaubnis bei der Luftfahrtbehörde beantragt werden.
Generell gilt in Deutschland die Regel, dass eine Drohne nur in Sichtweite geflogen werden darf. Das bedeutet, sie muss OHNE ZUSÄTZLICHE HILFSMITTEL (ein Fernglas oder ähnliches sind für diese Einschätzung also ebenfalls nicht erlaubt) noch erkennbar und steuerbar sein.
Generelles Flugverbot für folgende Bereiche
Kontrollzonen von Flugplätzen
Industrieanlagen
Verfassungsorgane sowie Bundes- oder Landesbehörden
Menschenansammlungen
Naturschutzgebiete
Einsatzorte der Polizei und Rettungskräfte
Wohngrundstücke
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